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Der Kauf einer Immobilie ist eine bedeutende Entscheidung, die sorgfältige Planung und umfassende Beratung erfordert. Unsere Rechtsanwälte für Immobilienrecht stehen Ihnen in jeder Phase des Kaufprozesses zur Seite, um Ihnen Sicherheit und Klarheit zu bieten.
In unserer Erstberatung klären wir alle wichtigen Fragen und erläutern Ihnen die ersten Schritte auf dem Weg zu Ihrer neuen Immobilie.
Wir beraten Sie zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützen Sie dabei, die für Sie passende Lösung zu finden.
Wir helfen Ihnen, Ihre finanzielle Situation realistisch einzuschätzen und eine Finanzierungszusage zu erhalten.
Eine umfassende rechtliche Prüfung ist unerlässlich, um böse Überraschungen zu vermeiden. Wir übernehmen die rechtliche Überprüfung des Immobilienangebots, prüfen die Bau- und Grundbuchunterlagen und klären Sie über alle rechtlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten auf.
Wir analysieren das Immobilienangebot detailliert und prüfen, ob die Angaben des Verkäufers korrekt und vollständig sind.
Unsere Rechtsanwälte überprüfen gründlich die Bau- und Grundbuchunterlagen, um sicherzustellen, dass keine rechtlichen Hindernisse bestehen.
Wir klären Sie über alle relevanten rechtlichen Besonderheiten auf, sei es im Hinblick auf Baurecht, Denkmalschutz oder andere spezielle Vorschriften.
Der Kaufvertrag ist das Herzstück jedes Immobilienkaufs und bedarf besonderer Sorgfalt. Unsere Rechtsanwälte für Immobilienrecht bieten Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung während des gesamten Prozesses. Wir begleiten Sie zu Notarterminen, erklären Ihnen verständlich alle Vertragsinhalte und sorgen dafür, dass keine Fragen offenbleiben.
Ein Notartermin kann für viele Käufer überwältigend sein. Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie den gesamten Prozess verstehen. Wir klären alle wichtigen Punkte des Vertrags, erläutern Ihnen Ihre Rechte und Pflichten und beantworten alle Ihre Fragen. So können Sie sicher sein, dass Sie gut informiert und vorbereitet in den Notartermin gehen.
Die Unterzeichnung eines Kaufvertrags ist ein bedeutender Schritt. Unsere Anwälte sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und dass der Vertrag zu Ihren Gunsten formuliert ist. Wir überprüfen den Kaufvertrag im Detail, achten auf mögliche Fallstricke und stellen sicher, dass alle rechtlichen Aspekte abgedeckt sind. Sollte es notwendig sein, verhandeln wir auch Änderungen im Vertrag, um Ihre Position zu stärken.
Bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen, nehmen wir eine gründliche Prüfung des Vertragsentwurfs vor. Dabei achten wir auf alle rechtlichen Feinheiten und stellen sicher, dass Ihre Rechte vollständig gewahrt bleiben. Wir identifizieren potenzielle Risiken und sorgen dafür, dass der Vertrag Ihren Anforderungen entspricht.
Jeder Immobilienkauf ist einzigartig, und manchmal müssen Vertragsbedingungen individuell ausgehandelt werden. Wir helfen Ihnen, maßgeschneiderte Vertragsbedingungen zu entwickeln und durchzusetzen. Ob es um den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten oder spezielle Fristen geht – wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck und Expertise.
Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von zukünftigen Streitigkeiten beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist die rechtliche Absicherung durch einen sorgfältig formulierten notariellen Kaufvertrag. Der notarielle Kaufvertrag stellt sicher, dass alle wesentlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer rechtlich verbindlich festgehalten werden. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, den Kaufvertrag so zu gestalten, dass Ihre Interessen umfassend geschützt sind und potenzielle Risiken minimiert werden.
Gewährleistungsausschlüsse dienen der Verkäuferseite dazu, eine etwaige Sach- oder Rechtsmangelhaftung gegenüber Käufern auszuschließen. Der Gewährleistungsausschluss kann dabei allgemein oder spezifisch formuliert sein. Ziel ist jeweils, für Mängel an der Immobilie im Allgemeinen oder Speziellen nicht zu haften. Je nach Fallgestaltung kann ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss nicht ausreichen bzw. unwirksam sein. Ratsam ist in diesen Fällen, explizit eine Gewährleistung ausschließen, etwa fürden Umfang der Wohnfläche.
Hierbei legen wir besonderen Wert darauf, sämtliche Vereinbarungen zum Ausschluss von Mängelhaftung klar und präzise zu regeln. Mängelausschlüsse sollten eindeutig formuliert sein, um nachträgliche Ansprüche wegen offener oder verdeckter Mängel zu vermeiden. Wir helfen Ihnen, spezifische Klauseln in den Kaufvertrag einzufügen, die die Haftung des Verkäufers für bestimmte (bekannte oder unbekannte) Mängel einschränken oder ausschließen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass etwaige Garantien und Zusicherungen betreffend die Immobilie rechtlich eindeutig definiert sind.
Darüber hinaus beraten wir Verkäufer und Käufer umfassend über die rechtlichen Folgen von Gewährleistungsausschlüssen und Garantien und helfen ihnen, die Immobilie vor Vertragsunterzeichnung gründlich zu überprüfen, um versteckte Risiken zu erkennen. Bei besonders komplexen Fällen oder potenziellen Risikofaktoren empfehlen wir den Einsatz eines Sachverständigen, dessen Feststellungen ebenfalls in den Kaufvertrag einfließen können.
Der notarielle Kaufvertrag bietet auch Möglichkeiten, Regelungen zur Abwicklung bei Entdeckung von Mängeln nach dem Kauf festzulegen, beispielsweise durch die Vereinbarung von Rückbehalten oder die Verpflichtung des Verkäufers zu bestimmten Nachbesserungen. Unsere Anwälte stellen sicher, dass diese Regelungen rechtlich belastbar sind und Ihnen als Käufer oder Verkäufer die größtmögliche Sicherheit bieten.
Mit unserer Unterstützung wird der Kaufvertrag so strukturiert, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und zukünftige Streitigkeiten bestmöglich vermieden werden. Wir stehen Ihnen von der Vertragsgestaltung bis zur notariellen Beurkundung als kompetente Partner zur Seite, um Ihre Interessen durch eine solide rechtliche Basis abzusichern.
Bei der arglistigen Täuschung geht es um die Rechte der Käufer (Anfechtung des ganzen Vertrages und damit Rückabwicklung oder um Schadenersatzansprüche des Käufers). Arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer wissentlich falsche Angaben zur Immobilie macht oder wesentliche Mängel absichtlich verschweigt, um den Kauf zu seinen Gunsten abzuschließen.
Schadenersatzansprüche kann es insbesondere bei Sach- oder Rechtsmängeln geben. Selbst wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, können Schadenersatzansprüche in Frage kommen bei einer verkäuferseits abgegebenen Garantie oder einem arglistigen Verschweigen.
Wenn Sie Opfer einer arglistigen Täuschung geworden sind, haben Sie mehrere rechtliche Möglichkeiten:
Beim Immobilienkauf können verschiedene Probleme und Konflikte auftreten. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Immobilienrecht stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu schützen und Lösungen zu finden.
Wenn Ihnen beim Kauf einer Immobilie Mängel verschwiegen wurden und Sie von einer arglistigen Täuschung des Verkäufers ausgehen, ist eine rechtliche Überprüfung des Sachverhalts notwendig. Zu prüfen ist, ob ein Sach- oder Rechtsmangel in Bezug auf die Immobilie vorliegt und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Verkäufer hiervon wusste. Womöglich hat der Verkäufer sogar wissentlich falsche Angaben zur Immobilie gemacht oder wesentliche Mängel absichtlich verschwiegen. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall gründlich, sammeln Beweise und setzen Ihre Rechte durch. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts.
Wenn Sie Opfer verschwiegener Mängel geworden sind, haben Sie mehrere rechtliche Möglichkeiten:
Bitte beachten Sie dabei, dass mit der Rechtsprechung des BGH eine Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht schon deshalb ausscheidet, dass ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Dennoch können Schadenersatzansprüche in Frage kommen, dies etwa bei einer arglistigen Täuschung (durch Tun oder Unterlassen) oder bei einer verkäuferseits abgegebenen Garantie.
Sollten Schäden durch das Verschweigen von Mängeln oder durch falsche Angaben zur Grundfläche entstanden sein, haben Sie das Recht auf Schadensersatz. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wir führen Verhandlungen mit den Verantwortlichen und vertreten Sie, falls notwendig, vor Gericht. Unser Ziel ist es, dass Sie den Ihnen zustehenden Ausgleich erhalten und finanziell nicht benachteiligt werden. Sollten Sie an dem Kauf auf Grund der Mängel nicht mehr festhalten wollen oder können, ist auch eine Rückabwicklung zu prüfen.
Im Falle von Streitigkeiten rund um den Immobilienkauf bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung. Unsere Anwälte vertreten Sie in Verhandlungen und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und der Konflikt zu Ihren Gunsten gelöst wird.
Neben der klassischen rechtlichen Vertretung bieten wir auch Mediation an. Diese außergerichtliche Methode kann schneller und kostengünstiger zu einer Lösung führen. Unsere Anwälte sind geschult in Mediationstechniken und arbeiten gemeinsam mit Ihnen daran, eine zufriedenstellende Einigung zu finden. Dies kann besonders in Fällen, in denen die Parteien weiterhin in Kontakt bleiben müssen, von Vorteil sein. Im Übrigen sind Vergleichslösungen zu prüfen.
Im Bereich des Immobiliengeschäfts spielt die Haftung des Maklers eine bedeutende Rolle. Als Bindeglied zwischen Käufer und Verkäufer trägt der Makler eine erhebliche Verantwortung. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben, sei es bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, dem Widerruf von Maklerverträgen oder bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen.
Fehlerhafte oder unvollständige Informationen durch den Makler können zu erheblichen Schäden führen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen, wenn Sie durch Falschaufklärung oder Verschweigen wichtiger Informationen benachteiligt wurden.
Wenn Sie einen Maklervertrag auflösen oder widerrufen möchten, beraten wir Sie über Ihre Rechte und die notwendigen Schritte. Wir helfen Ihnen, rechtssicher vorzugehen und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Eine klare und rechtssichere Vertragsgestaltung ist essenziell, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Maklerverträgen, um sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen transparent und rechtlich einwandfrei sind.
Das Maklerhonorar ist die Vergütung für die Dienstleistung, die Makler beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien erbringen. Trotz klarer vertraglicher Vereinbarungen kommt es häufig zu Streitigkeiten über die Zahlung des Honorars.
Unsere Rechtsanwälte für Immobilienrecht unterstützen sowohl Makler als auch Kunden dabei, Ansprüche durchzusetzen.
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, indem wir:
Wir unterstützen Sie auch bei der Gestaltung zukünftiger Provisionsvereinbarungen, um klare und rechtssichere Regelungen zu treffen.
Unsere Rechtsanwälte verfügen über umfassende Erfahrung im Maklerrecht und setzen sich dafür ein, dass Sie Ihre verdiente Vergütung erhalten. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von uns unterstützen, um Ihre Maklerhonorare erfolgreich durchzusetzen.
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistungen ist die umfassende Beratung von Sparkassen und Banken im Bereich Immobilien- und Maklerrecht. Unsere Rechtsanwälte sind sowohl auf Immobilienrecht als auch auf Bankrecht spezialisiert, wodurch wir eine einzigartige und fundierte Expertise bieten können, die speziell auf die Bedürfnisse von Finanzinstituten zugeschnitten ist.
Unsere Anwälte unterstützen Sparkassen und Banken bei allen rechtlichen Aspekten rund um Immobiliengeschäfte. Dazu gehören:
Im Bereich des Maklerrechts bieten wir spezialisierte Beratung, um sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit mit Maklern rechtssicher und effizient gestaltet ist. Dazu gehören:
Unsere kombinierte Expertise im Immobilien- und Bankrecht ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen und umfassende rechtliche Unterstützung zu bieten, die den spezifischen Anforderungen von Finanzinstituten gerecht werden.
Ein bedeutender Teil unserer Dienstleistungen umfasst die umfassende rechtliche Beratung von Immobilienfonds. Unsere Anwälte sind sowohl im Bankrecht, Kapitalmarktrecht als auch im Immobilienrecht spezialisiert, wodurch wir Ihnen eine fundierte und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene rechtliche Unterstützung bieten können.
Unsere Anwälte unterstützen Immobilienfonds bei allen rechtlichen Aspekten ihrer Geschäfte. Dazu gehören:
Die rechtliche Absicherung und Optimierung der Finanzierungsstrukturen sind für Immobilienfonds von zentraler Bedeutung. Unsere Fachanwälte bieten umfassende Beratung in den folgenden Bereichen:
Unsere umfassende Expertise in diesen Rechtsbereichen ermöglicht es uns, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu bieten, die den spezifischen Anforderungen von Immobilienfonds gerecht werden.
Curia Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwälte für Immobilienrecht
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Angaben gemäß § 5 TMG
Curia Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
gesetzlich vertreten d.d. Geschäftsführer: Rudolf Müller, Markus Stenger
Martin-Greif-Straße 1
80336 München
Deutschland
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 276479
Telefon: +49 89 38 15 83 – 0
Telefax: +49 89 39 80 38
E-Mail: info@curia-recht.de
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Eine mindestens den gesetzlichen Anforderungen des § 51 BRAO entsprechende Berufshaftpflichtversicherung besteht über die AXA Versicherung AG.
Hauptbevollmächtigter
Rudolf Müller, Markus Stenger
gesetzliche Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt,
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
Berufsrechtliche Regelungen
Auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer können die Bestimmungen online nachgelesen werden: https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/#tdg
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltsordnung
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
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Haftungsausschluss
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Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.
Stand: 1. Mai 2023
Curia Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
gesetzlich vertreten d.d. Geschäftsführer: Rudolf Müller, Markus Stenger
Martin-Greif-Straße 1
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E-Mail-Adresse:
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Geltungsbereich:
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