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Als Beschuldigter haben Sie das Recht, sich nicht selbst zu belasten. Falls Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie höflich, jedoch entschieden ablehnen, sich nicht auf Diskussionen einlassen und keinerlei Versprechungen oder
Drohungen ernst nehmen.
Sichern Sie sich umgehend die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts! Je früher Sie eine kompetente strafrechtliche Vertretung hinzuziehen, desto besser. Wir setzen uns dafür ein, Ihren Fall außergerichtlich zu klären oder, wenn möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Als Beschuldigter steht man bei einer Vorladung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft vor wichtigen Entscheidungen. Eine Vorladung in diesem Kontext bedeutet, dass Sie unter Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Es ist entscheidend zu verstehen, dass durch die Vorladung noch keine Schuld festgestellt wird, sondern dass es sich um einen Teil des Ermittlungsverfahrens handelt.
Rechtlich sind Sie nicht verpflichtet, der Vorladung als Beschuldigter zu folgen, und es besteht auch kein Zwang, sich selbst zu belasten. In Deutschland haben Beschuldigte das Recht, zu schweigen. Das bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, zur Sache auszusagen oder sich selbst in irgendeiner Weise zu inkriminieren. Sie müssen lediglich Ihre Identität bestätigen, indem Sie Ihre persönlichen Daten angeben.
Es ist sehr ratsam, vor dem Termin mit einem erfahrenen Strafrechtsanwalt zu sprechen. Ein Anwalt kann Sie umfassend über Ihre Rechte aufklären und Ihnen helfen, eine Strategie zu entwickeln. Er kann mit Ihnen die Vor- und Nachteile einer Aussage abwägen und Sie auf mögliche Folgen Ihrer Entscheidung hinweisen. Ohne rechtliche Beratung riskieren Sie, Aussagen zu machen, die Ihre Lage verschlechtern könnten.
Die Rolle Ihres Anwalts ist auch, Sie vor unfairen Verhörpraktiken zu schützen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte während des gesamten Verfahrens gewahrt bleiben. Wichtig ist, dass Sie keine überstürzten Aussagen treffen oder versuchen, die Situation selbst zu klären, ohne vorher juristischen Rat eingeholt zu haben. Die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden sollte stets über einen Anwalt erfolgen, um Ihre Rechtsposition zu sichern.
Eine Hausdurchsuchung ist ein schwerwiegender Eingriff in das persönliche Lebensumfeld und die Privatsphäre, der meist unerwartet erfolgt. Sie wird durchgeführt, um Beweise in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu sichern oder zu beschlagnahmen. Hausdurchsuchungen dürfen nur auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses durchgeführt werden, es sei denn, es liegt eine Gefahr im Verzug vor oder sie werden im Rahmen der Festnahme einer Person vollzogen.
Kontaktieren Sie im allerersten Schritt einen Anwalt für Strafrecht, der Ihnen zur Seite steht. Zudem sollten Sie sich den Durchsuchungsbeschluss von den Beamten vorlegen lassen. Prüfen Sie, ob der Beschluss von einem Richter unterzeichnet ist und ob die Gründe sowie der Umfang der Durchsuchung klar definiert sind. Sie haben das Recht, eine Kopie dieses Beschlusses zu erhalten.
Obwohl die Durchsuchung oft als übergriffig empfunden wird, ist es ratsam, ruhig zu bleiben und keinen Widerstand zu leisten. Widerstand kann zu weiteren rechtlichen Problemen führen. Stattdessen sollten Sie sofort Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. Ein Anwalt kann Ihnen während der Durchsuchung beistehen, Ihre Rechte verteidigen und darauf achten, dass die Durchsuchung sich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bewegt.
Während der Durchsuchung sollten Sie genau beobachten, welche Räume und Gegenstände durchsucht werden. Notieren Sie sich, welche Gegenstände die Beamten beschlagnahmen oder fotografieren. Diese Informationen können später wichtig sein, insbesondere wenn Gegenstände beschlagnahmt wurden, deren Beschlagnahme nicht gerechtfertigt war.
Es ist ebenfalls wichtig, während der Durchsuchung keine Aussagen zur Sache zu machen. Oft versuchen Beamte, während der Durchsuchung Gespräche zu führen, die scheinbar harmlos sind, aber tatsächlich darauf abzielen, Informationen zu sammeln. Sämtliche Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden sollte über Ihren Anwalt erfolgen, um Ihre rechtliche Position zu schützen.
Zusammengefasst ist es bei einer Hausdurchsuchung entscheidend, Ihre Rechte zu kennen, die Situation ruhig zu bewerten und juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen. Dies stellt sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie bestmöglich durch das Verfahren begleitet werden.
Beschuldigtenanhörung, Vorladung, Hausdurchsuchung, Strafbefehle kommen meist ohne Vorwarnung und sind so ein Schock für die meisten Betroffenen. Wenn sogar eine vorläufige Festnahme oder gar Vorführung und U-Haft drohen, dürfte es dem Letzten schwerfallen, ruhig zu bleiben.
Trotz allem. Es gilt die Unschuldsvermutung, und zwar für jeden.
Henner A. Müller ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt Sie gegen die Vorwürfe von Polizei und Staatsanwaltschaft. Im Strafrecht geht es um viel, für manche um alles. Wie ein Verfahren gegen Sie ausgeht, hängt maßgeblich von der Strategie Ihres Anwalts ab. Herr Henner A. Müller vertritt und berät seine Mandanten seit knapp 20 Jahren als Strafverteidiger in Magdeburg, Umgebung und bundesweit.
In unzähligen Fällen konnte er eine Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren erreichen oder eine U-Haft beenden. Dabei hat es sich als hilfreich erwiesen, dass er das Vorgehen der Ermittler und Richter in Magdeburg und Umgebung kennt. So kann Herr Müller gut einschätzen, welche Strategie für Sie zum Erfolg führt. Seit 2020 ist Strafverteidiger Henner A. Müller Fachanwalt für Strafrecht, was seine besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf dem Gebiet belegt.
Wenn eine Verurteilung unvermeidbar ist, wirkt Henner A. Müller auf ein geringes Strafmaß hin. Er steht Ihnen auch als Pflichtverteidiger zur Seite und vertritt sämtliche Mandanten mit demselben hohen Engagement, denn er verteidigt nicht die Tat, sondern den Täter.
Oberstes Ziel bleibt immer der Freispruch!
Gras, Joints, Designerdrogen: Viele Mandanten geraten in das Visier der Staatsanwaltschaft, weil sie Drogen besessen oder damit gehandelt haben. Rechtsanwalt Henner A. Müller hat schon zahlreiche Mandanten in diesem Zusammenhang erfolgreich verteidigt. Vertrauen Sie auf seine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Betäubungsmitteldelikte.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt den Umgang mit zahlreichen Drogen unter Strafe. Erfasst sind nicht nur die bekannten Betäubungsmittel wie Cannabis, Heroin, Metamfetamin, Methadon, Opium, Kokain oder Morphium, sondern eben auch sämtliche Derivate und fast alle sonstigen sogenannten legal highs. Verboten sind grundsätzlich das Anbauen, Herstellen, Handeln, Ein- oder Ausführen, Erwerben und Besitzen solcher Betäubungsmittel. Die Strafe kann von einer geringen Geldstrafe bis hin zu mehreren Jahren Haft reichen. Ausschlaggebend sind unter anderem die Menge des nachgewiesenen Stoffs, dessen Gefährlichkeit sowie Ihre Vorstrafen oder die Begehungsweise.
Unter Umständen wird Rechtsanwalt Henner A. Müller auch auf die Einstellung des Verfahrens hinwirken.
Die Erfahrung von Strafverteidiger Henner A. Müller zeigt, dass die Behörden Vergehen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besonders häufig zur Anklage bringen. Oft berufen sich Polizei und Staatsanwaltschaft auf vermeintlich eindeutige Beweise wie Radar- und Alkoholmessgeräte. Immer wieder sind die damit ermittelten Daten allerdings falsch oder die Behörde hat bei der Erhebung unverzeihliche Fehler gemacht.
In zahlreichen Verfahren konnte Henner A. Müller etwa Geschwindigkeitsmessungen und Alkoholproben angreifen und so das Verfahren zu Fall bringen. In anderen Fällen ist die Staatsanwaltschaft allein auf Zeugenaussagen angewiesen. Das gilt besonders für den Vorwurf der Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) oder jeder Art von Autorennen im öffentlichen Verkehr. Vielfach stellt sich heraus, dass die Zeugen weniger belastbar sind, als es sich die Staatsanwaltschaft wünscht. Eine gezielte und über Jahre erprobte Fragetechnik kann auch vermeintlich sichere Zeugen ins Wanken bringen. Dies gilt sogar für Polizeibeamte.
Henner A. Müller bringt die nötige Erfahrung mit.
Wer versehentlich einen Unfall verursacht, ist meist selbst schockiert. Obendrein ermittelt die Polizei bereits bei leichtesten Verletzungen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Das Jugendstrafrecht in Deutschland bietet jugendlichen Straftätern eine besondere Behandlung, die auf Erziehung statt auf Strafe abzielt. Diese Herangehensweise erkennt an, dass junge Menschen noch in ihrer Entwicklung stehen und daher eine größere Chance auf Rehabilitation haben sollten. Fachanwalt Henner Müller hat sich darauf spezialisiert, die Besonderheiten des Jugendstrafrechts zu nutzen, um vor Gericht mildernde Umstände für seine jungen Mandanten zu erwirken.
Anwalt Henner A. Müller setzt sich häufig dafür ein, dass statt harter Strafen wie Geld- oder Freiheitsstrafen eher erzieherische Maßnahmen wie Verwarnungen oder Sozialstunden angeordnet werden. Anwalt Müller argumentiert überzeugend, dass Vorstrafen die Zukunftschancen junger Menschen erheblich beeinträchtigen können. Dank seiner Argumentation entscheiden sich Gerichte oft dafür, das Verfahren mit einer Verwarnung zu beenden oder nur minimale Strafen zu verhängen, wodurch den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben wird, ihre Fehler zu korrigieren, ohne durch schwere Strafen dauerhaft benachteiligt zu werden.
Für junge Erwachsene im Alter von 18 bis maximal 21 Jahren kann das Jugendstrafrecht ebenfalls angewendet werden, sofern sie die emotionale und mentale Reife eines Jugendlichen aufweisen. Hier ist es notwendig, das Gericht davon zu überzeugen, dass der oder die Beschuldigte nicht die nötige Reife für eine Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht besitzt. Henner Müller hat sich darin bewährt, solche Fälle sorgfältig zu prüfen und die Reifeunzulässigkeit erfolgreich zu argumentieren, was seinen Mandanten erhebliche Vorteile bringt.
Durch den geschickten Einsatz seiner Expertise im Jugendstrafrecht können junge Straftäter oft erheblich von den flexibleren, auf Resozialisierung ausgerichteten Regelungen profitieren. Dies bestärkt das Ziel, jugendliche Straftäter erfolgreich in die Gesellschaft zu reintegrieren, anstatt sie durch strenge Strafen weiter zu marginalisieren
Der Vorwurf einer Körperverletzung stellt eine ernste juristische Herausforderung dar, die tiefgreifende Auswirkungen auf Ihr Leben haben kann. Als Ihr Fachanwalt für Strafrecht ist Henner A. Müller hier, um Sie durch diesen komplexen Prozess zu führen und Ihre Rechte effektiv zu schützen. Ein solcher Vorwurf eröffnet eine Vielzahl möglicher Verteidigungsstrategien, abhängig von der Art der Anschuldigung:
Unzuverlässige Zeugenaussagen, Beweise für eine vorherige Provokation durch das vermeintliche Opfer oder das Fehlen eines Vorsatzes sind Beispiele für Umstände, die in Ihrer Verteidigung eine Rolle spielen können. Die Aufgabe Ihres Anwalts ist es, jeden Aspekt Ihres Falles genau zu analysieren und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Es ist von größter Wichtigkeit, dass Sie keine Aussagen machen, bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben. In Fällen von Körperverletzung kann jedes noch so kleine Detail ausschlaggebend sein, und unüberlegte Äußerungen können Ihre Position schwächen. Kontaktieren Sie Anwalt Henner A. Müller, um sicherzustellen, dass Ihre Seite der Geschichte professionell und wirkungsvoll vertreten wird.
Diebstahl und Raub sind beides Straftaten, die sich auf die unrechtmäßige Aneignung fremden Eigentums beziehen, unterscheiden sich jedoch erheblich in der Schwere und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen.
In beiden Fällen ist der rechtliche Umgang komplex, und die spezifischen Umstände der Tat spielen eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Strafmaßnahme. Sowohl bei Diebstahl als auch bei Raub ist die juristische Verteidigung von entscheidender Bedeutung, um die Rechte des Beschuldigten zu wahren und eine faire Verhandlung sicherzustellen.
In beiden Fällen ist der rechtliche Umgang komplex, und die spezifischen Umstände der Tat spielen eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Strafmaßnahme. Sowohl bei Diebstahl als auch bei Raub ist die juristische Verteidigung von entscheidender Bedeutung, um die Rechte des Beschuldigten zu wahren und eine faire Verhandlung sicherzustellen.
Die Beschuldigung einer Sexualstraftat ist eine gravierende Angelegenheit, die tiefgreifende Folgen für das persönliche und soziale Leben der Betroffenen haben kann. Neben der Gefahr einer hohen Strafe sind die Beschuldigten oft einem enormen öffentlichen Druck und Ansehensverlust ausgesetzt. In solch sensiblen Fällen ist eine diskrete und entschlossene Verteidigung unerlässlich.
Wichtige Sexualdelikte und die relevanten Paragraphen
Verteidigungsstrategie
In seiner langjährigen Praxis hat Strafverteidiger Henner A. Müller zahlreiche Mandanten in Fällen von Sexualdelikten vertreten. Die oft widersprüchliche Beweislage erfordert eine sorgfältige Analyse und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Nicht selten steht Aussage gegen Aussage, und die Glaubwürdigkeit der eigenen Einlassung kann entscheidend sein. Henner A. Müller wird mit Ihnen alle Aspekte Ihres Falles detailliert besprechen und mit Ihnen gemeinsam die beste Vorgehensweise entwickeln, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen und Ihr Ansehen zu schützen.
Die rechtliche Vertretung bei Sexualstraftaten erfordert Fingerspitzengefühl und umfassendes Fachwissen. Setzen Sie auf die Erfahrung und Diskretion von Strafverteidiger Henner A. Müller, um Sie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und Ihre Interessen zu verteidigen.
In manch einem Verfahren geht es um Ihre Existenz. Das gilt ganz besonders, wenn Ihnen Totschlag oder Mord vorgeworfen wird. Sorgen bereitet nicht bloß die hohe Strafandrohung. Erfahrungsgemäß arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft in Tötungsdelikten besonders akribisch.
Sie sind deshalb auf guten Rat und engagierten Einsatz für Ihre Sache angewiesen. Henner A. Müller steht Ihnen verlässlich zur Seite. Er wendet sich gegen Ihre Untersuchungshaft, bespricht ausführlich Ihren Fall mit Ihnen und entwirft eine sinnvolle Verteidigungsstrategie. In der Hauptverhandlung können Sie auf seine Prozesserfahrung zählen. Auch nach einer vorläufigen Inhaftierung sucht er Sie hierzu in der Justizvollzugsanstalt auf.
Rechtsanwalt Henner A. Müller,
Rechtsanwalt, Strafverteidiger
Müller & Michael, LL.M.oec, Rechtsanwälte, PartG mbB
Angaben gemäß § 5 TMG
Kontakt
Telefon: + 49 391 53 14 340
E-Mail: mueller@advocati-md.de
Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE315512804
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers: Allianz Versicherungs-AG
Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland
10900 Berlin
Hauptbevollmächtigter
Henner A. Müller
gesetzliche Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt,
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Partnerschaftsregister
AG Stendal
PR 131
Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
Gerhart-Hauptmann-Strasse 5, 39108 Magdeburg
Berufsrechtliche Regelungen
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltsordnung
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
Auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer können die Bestimmungen online nachgelesen werden: https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/#tdg
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Stand: 1. Mai 2023
RECHTSANWÄLTE Müller & Michael, LL.M.oec PartG mbB
Jahnring 15
39104 Magdeburg
Vertretungsberechtigte Personen:
Henner A. Müller
E-Mail-Adressen:
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Geltungsbereich:
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