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Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist ein sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet mit vielen Aspekten, die sorgfältige und detaillierte Prüfungen sowie spezifische Anwendungsfälle erfordern. Wir haben uns in den letzten 20 Jahren auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und können unsere Erfahrung und Fachkenntnis mit Ihnen teilen. Gerne beraten wir Sie sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch
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(Source: Google)
Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Angelegenheiten rund um die deutsche Staatsangehörigkeit.
Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kann auf viele Arten erfolgen. Der häufigste Verlustgrund war die Annahme einer anderen, nicht-EU-Staatsbürgerschaft. Bis zu einer kürzlichen Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die am 27. Juni 2024 in Kraft tritt, verloren Deutsche ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie in einem fremden Land eingebürgert wurden. Dies konnte nur durch die Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung vor der Annahme der anderen Staatsbürgerschaft vermieden werden. Hatten Sie diese Genehmigung am Tag Ihrer Vereidigung nicht, haben Sie wahrscheinlich Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren.
In solchen Fällen kann der ehemalige deutsche Staatsbürger möglicherweise einen Anspruch auf Wiedereinbürgerung haben und seine deutsche Staatsangehörigkeit zurückerlangen. Damit erfolgt kein Verlust der derzeitigen ausländischen Staatsangehörigkeit, sondern der Antragsteller wird stattdessen Doppelstaatsbürger.
Der Antrag ist komplex und erfordert eine klare und überzeugende Argumentation. Es ist entscheidend, detaillierte Informationen über Ihre persönliche und familiäre Geschichte sowie die rechtliche Situation zum Zeitpunkt des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit zusammenzutragen. Bei SNP Canada Ltd. haben wir bereits eine Vielzahl von erfolgreichen Wiedereinbürgerungsanträgen gestellt und unterstützen Sie gerne bei diesem Vorhaben.
Viele Amerikaner haben Verwandte oder Vorfahren, die aus Deutschland eingewandert sind. Sie fühlen oft eine Verbindung zu ihrem deutschen Erbe und fragen sich, was sie tun können, um selbst deutsche Staatsbürger zu werden und schließlich einen deutschen Pass zu beantragen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird über die Abstammung erworben und erfordert nicht, dass eine Person in Deutschland geboren wurde. Wenn Sie deutsche Vorfahren oder Verwandte haben, sind Sie möglicherweise bereits rechtlich deutscher Staatsbürger. Der Nachweis hierfür kann jedoch kompliziert sein und Schwierigkeiten bereiten. Im Allgemeinen müssen Sie den deutschen Reisepass Ihres deutschen Elternteils vor und nach Ihrer Geburt vorlegen. Diese Pässe dürfen nicht älter als 30 Jahre sein. Ohne diese und andere Nachweisdokumente wird der Passantrag nicht erfolgreich sein.
Es gibt jedoch weitere Möglichkeiten, den Nachweis zu erbringen. Sie können Ihre Staatsangehörigkeit bestätigen lassen und damit eine Staatsangehörigkeitsurkunde erhalten. Dies ist in jedem Fall notwendig, in dem Unsicherheit über die Gültigkeit der deutschen Staatsangehörigkeit besteht. Diese Anträge sind umfangreich und erfordern immer eine Erklärung der individuellen Situation des Antragstellers sowie eine fundierte rechtliche Argumentation hinsichtlich des auf Ihren Fall anwendbaren Rechts. Unsere juristische Expertise hat in der Vergangenheit zahlreichen Mandanten geholfen.
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht hat in den letzten 150 Jahren viele Veränderungen erfahren. Lange Zeit konnte die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch durch die Eltern weitergegeben werden, und war zudem abhängig vom Geschlecht und Familienstand der Eltern. Ein prägnantes Beispiel ist, dass eine verheiratete deutsche Frau erst ab 1975 ihre deutsche Staatsangehörigkeit an ihr Kind weitergeben konnte. Davor verlor eine deutsche Frau ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie einen ausländischen Staatsbürger heiratete.
Heute besteht ein rechtlicher und politischer Konsens darüber, dass viele Menschen durch diese geschlechtsbezogene Diskriminierung benachteiligt wurden. Um diese verlorene Staatsangehörigkeit, die diesen Menschen hätte zustehen können, wiederherzustellen, hat der Deutsche Bundestag ein neues, privilegiertes Antragsverfahren eingeführt. Dieses Verfahren gilt für alle, die direkt oder indirekt von den früheren Staatsangehörigkeitsgesetzen betroffen waren. Der Antragsteller muss im Rahmen des Antragsprozesses eine formelle Erklärung schriftlich einreichen. Dieser Antrag kann bis 2031 gestellt werden.
Der Antrag erfordert detaillierte Informationen zur Familiengeschichte des Antragstellers sowie eine Erklärung, warum die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben wurde. Da sich das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht im Laufe der Zeit verändert hat, ist es für einen erfolgreichen Antrag entscheidend, die jeweilige Rechtslage und deren Auswirkungen zu verstehen.
Wir bei SNP Canada Ltd. haben uns eingehend mit dem früheren und aktuellen Staatsangehörigkeitsrecht beschäftigt und verfügen über die nötige Expertise, um zu beurteilen, ob jemand für dieses Verfahren infrage kommt. Da diese Anträge von der individuellen Situation abhängen, empfehlen wir eine Erstberatung, um die Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können.
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