Schon die Trennung der Eltern kann bei einem Kind zu Veränderungen im Verhalten führen. Daher sollten Eltern nicht hinter jedem negativen Verhalten des Kindes eine gezielte Beeinflussung durch den anderen Elternteil vermuten. Unterschiedliche Erziehungsansätze und Problemlösungsstrategien der Eltern lassen das Kind Zeit zur Anpassung benötigen. Es gibt jedoch bestimmte Verhaltensweisen, die auf eine mögliche Manipulation hinweisen können:

  1. Widersprüche zwischen Aussagen und Handlungen: Ein Beispiel wäre, wenn das Kind sagt, es möchte nicht gerne in den Zoo, sich aber bei jedem Zoobesuch sichtlich freut.
  2. Ungewöhnliche Auslöser von Negativität: Dinge oder Personen, die das Kind zuvor nicht störten, lösen plötzlich Ablehnung aus. Wenn ein Kind früher etwa gerne zu den Großeltern ging und plötzlich keinen Kontakt mehr möchte, könnte dies ein Hinweis sein.
  3. Plötzliche Bindungsprobleme: Das Kind lehnt körperliche Nähe wie Umarmungen vom anderen Elternteil ab, obwohl dies vorher Teil einer normalen Beziehung war.
  4. Erwachsenensprache bei Kindern: Das Kind äußert sich auf eine Weise, die aufgrund des Alters unwahrscheinlich ist, beispielsweise ein sehr junges Kind, das finanzielle Sorgen erwähnt: „Wenn Mama kein Geld zahlt, werden wir bald auf der Straße leben.“

Wie sollten Eltern sich während der Umgangszeiten verhalten?

Eltern sind rechtlich dazu verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Beziehung des Kindes zum jeweils anderen Elternteil negativ beeinflusst. Diese Regelung ist im § 1684 Abs. 2 BGB verankert und wird als Wohlverhaltensgebot bezeichnet. Dazu zählt auch, dass positive Äußerungen des Kindes über den anderen Elternteil nicht ins Negative gedreht werden dürfen. Verstöße gegen diese Verpflichtung können beim Kind große Unsicherheiten hervorrufen.

Wann wird eine Manipulation zur Kindeswohlgefährdung?

Der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ ist gesetzlich nicht eindeutig definiert und muss im Einzelfall durch ein Gericht bewertet werden. Manipulation kann dann als Kindeswohlgefährdung eingestuft werden, wenn die psychische oder physische Unversehrtheit des Kindes beeinträchtigt wird.

Was tun, wenn Manipulation vorliegt?

Der erste Schritt sollte immer darin bestehen, das Gespräch mit dem anderen Elternteil zu suchen. Führt dies zu keiner Lösung oder zeigt sich der andere Elternteil uneinsichtig, kann das Jugendamt hinzugezogen werden. Dieses vermittelt zwischen den Parteien und hilft gegebenenfalls bei einer Umgangsregelung. Wenn auch das Jugendamt keine Fortschritte erzielt oder sich ein Elternteil nicht kooperativ zeigt, bleibt die Möglichkeit eines gerichtlichen Antrags. In einem solchen Fall kann beantragt werden, dass nur noch begleitete Umgänge stattfinden. Dabei ist eine neutrale Person anwesend, welche die Treffen zwischen Kind und Elternteil beobachtet und begleitet, um weiteren negativen Einfluss auf das Kind zu vermeiden. Durch einen sensiblen Umgang und eine klare Kommunikation können Eltern dazu beitragen, das Wohl des Kindes zu schützen und Konflikte auf konstruktive Weise zu lösen.