Eine polizeiliche Vorladung wegen eines Sexualdelikts ist für die meisten Menschen ein schockierendes Ereignis. In dieser Situation ist es entscheidend, besonnen zu handeln und keine Fehler zu machen, die die eigene Rechtsposition schwächen könnten. Als Strafverteidigerin empfehle ich Ihnen, die folgenden Punkte zu beachten:

1. Ruhe bewahren und keine vorschnellen Aussagen machen

Eine Vorladung bedeutet nicht automatisch eine Schuld. Dennoch ist es wichtig, nicht in Panik zu geraten.

Äußern Sie sich keinesfalls gegenüber der Polizei, bevor Sie rechtlichen Beistand eingeholt haben. Auch wenn Sie glauben, die Vorwürfe sofort entkräften zu können, kann jedes unüberlegte Wort gegen Sie verwendet werden.

Nutzen Sie Ihr Schweigerecht – es ist Ihr gutes Recht und oft die beste Strategie!

2. Unverzüglich einen Strafverteidiger hinzuziehen

Im Sexualstrafrecht können schon kleine Missverständnisse gravierende Folgen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger kann zunächst Akteneinsicht beantragen und analysieren, welche konkreten Vorwürfe gegen Sie vorliegen und auf welche Beweise sich die Ermittlungen stützen.

Erst nach dieser Akteneinsicht kann eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Bis dahin gilt: Geduld bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen.

3. Keinen Kontakt zu Beteiligten aufnehmen

Kontaktieren Sie auf keinen Fall das mutmaßliche Opfer oder andere Beteiligte – weder persönlich noch über Dritte.

Jegliche Kontaktversuche könnten als unzulässige Einflussnahme oder sogar als Bedrohung gewertet werden und die Situation erheblich verschärfen.

4. Keine eigenständigen Ermittlungen anstellen

Versuchen Sie nicht, selbst Beweise zu sammeln oder Personen zu befragen, um die Vorwürfe zu entkräften.

Solche Eigenrecherchen können juristische Probleme nach sich ziehen und Ihre Verteidigung erschweren. Überlassen Sie die Beweissicherung Ihrem Strafverteidiger, der genau weiß, welche Maßnahmen rechtlich zulässig und sinnvoll sind.

5. Vorsicht bei Social Media und digitalen Spuren

Vermeiden Sie es, sich in sozialen Netzwerken zu dem Vorfall zu äußern – auch nicht indirekt.

Selbst harmlose Kommentare oder Nachrichten könnten später gegen Sie verwendet werden. Falls relevante digitale Kommunikation vorliegt, sichern Sie diese und übergeben Sie sie Ihrem Verteidiger.

6. Umgang mit der Polizei – keine Verpflichtung zur Aussage

Eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter ist eine Einladung – keine Pflicht. Sie müssen nicht zur Vernehmung erscheinen.

Oft ist es ratsamer, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern, nachdem eine anwaltliche Beratung stattgefunden hat. In der Regel rate ich meinen Mandanten davon ab, ohne sorgfältige Vorbereitung oder anwaltliche Begleitung eine Aussage bei der Polizei zu machen.

Fazit

Ein Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts ist eine ernste Angelegenheit, die mit Bedacht angegangen werden muss. Unüberlegte Handlungen können schwerwiegende Folgen haben. Doch mit einer klugen Verteidigungsstrategie und anwaltlicher Unterstützung lassen sich Ihre Rechte bestmöglich schützen.

Denken Sie daran: Schweigen ist Ihr gutes Recht – und oft der erste Schritt zu einer erfolgreichen Verteidigung.