Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Zusammenhang
mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie wird häufig im Rahmen eines Aufhebungsvertrags
oder einer betriebsbedingten Kündigung angeboten. Doch wie wird die Höhe der Abfindung
berechnet? Und gibt es eine gesetzliche Grundlage? In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es
ankommt und warum eine anwaltliche Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen
sinnvoll sein kann.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen automatischen gesetzlichen Anspruch auf eine
Abfindung. Dennoch wird sie oft in Aufhebungsverträgen oder Kündigungsschutzklagen angeboten,
um Streitigkeiten zu vermeiden. Eine Ausnahme wäre eine Abfindung aus einem Sozialplan.

Die Faustformel zur Berechnung der Abfindung

In der Praxis wird häufig folgende Faustformel zur Berechnung der Abfindung verwendet:

Abfindung = 0,5 x Bruttomonatsgehalt x Beschäftigungsjahre

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer verdient 4.000 € brutto im Monat und war zehn Jahre im Unternehmen
beschäftigt. Die Abfindung würde sich dann wie folgt berechnen:

0,5 x 4.000 € x 10 = 20.000 €

Diese Formel ist jedoch nicht verbindlich. Abfindungen können deutlich höher oder auch niedriger
ausfallen – je nach Verhandlungsgeschick und individueller Situation.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Abfindung?

Die tatsächliche Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Verhandlungsspielraum: Arbeitgeber bieten oft niedrigere Abfindungen an, die durch geschickte
Verhandlungen erhöht werden können.

Rechtliche Erfolgsaussichten: Wenn eine Kündigungsschutzklage gute Erfolgsaussichten hat, sind
Arbeitgeber eher bereit, eine höhere Abfindung zu zahlen.

Betriebliche Gründe: Manche Unternehmen sind bereit, großzügigere Abfindungen zu zahlen, um
einen schnellen Abschluss zu erreichen.

Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen: In einigen Branchen gibt es feste Regelungen für
Abfindungszahlungen.

Warum eine anwaltliche Beratung wichtig ist

Eine Abfindung ist fast immer Verhandlungssache. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen
kann Sie dabei unterstützen, eine höhere Abfindung zu erzielen und Fallstricke zu vermeiden.
Besonders bei Aufhebungsverträgen ist es wichtig, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu
vermeiden und alle Details genau zu prüfen.

Fazit: Nutzen Sie Ihre Chancen!

Die Berechnung einer Abfindung ist keine starre Wissenschaft – viele Faktoren spielen eine Rolle.
Wer sich gut vorbereitet und rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in
Bremen in Anspruch nimmt, kann oft eine deutlich bessere Abfindung aushandeln. Lassen Sie sich
daher vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags oder nach einer Kündigung umfassend
beraten!

Sie haben Fragen zur Abfindung?

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche
Ersteinschätzung und sichern Sie sich die bestmögliche Abfindung. Ein erfahrener Anwalt für
Arbeitsrecht in Bremen steht Ihnen gerne zur Seite: ☎️ 0421 54875621